... aber kaum ein Bürger weiß das.
Laut Strassenverordnung der Stadt Neuss ist jeder Bürger dazu verpflichtet, den öffentlich genutzten Raum vor seinem Grundstück, bis zur Mitte der Strasse auf eigene Verantwortung sauber zu halten. Im eigenen Interesse dient das zum Erhalt der Aufenthalts- und Lebensqualität.
Das sogenannte Strassenbegleitgrün wie Randbegrünung und Strassenmittelinseln ist von Müll oder Laub freizuhalten. Der optische Eindruck ist schließlich die Visitenkarte der Nachbarschaft. Außerdem ist frei umher liegender Müll durch Wind und Wetter ein Bumerang für das eigene Grundstück.